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ZPO § 424 Antrag bei Vorlegung durch Gegner

ZPO § 424 Antrag bei Vorlegung durch Gegner

[ Auszug: Der Antrag soll enthalten: 1. die Bezeichnung der Urkunde; 2. die Bezeichnung der Tatsachen, die durch die Urkunde bewiesen werden     sollen; 3. die mög ... ]